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BGH, 16.08.2005 - StB 14/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs; Anordnung der Überwachung der Telekommunikation als Beschlagnahme oder Durchsuchung
- Judicialis
StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 5; ; StPO § 100 a Abs. 2 Satz 4; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 304 Abs. 5
Keine Beschwerde gegen Anordnung der TÜ - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.11.2001 - StB 16/01
Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig (Beschwerde gegen Beschlüsse und …
Auszug aus BGH, 16.08.2005 - StB 14/05
Bei dieser, den Grundsatz der Unanfechtbarkeit durchbrechenden Vorschrift handelt es sich um eine die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen und einer analogen Anwendung nicht zugänglich ist (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 5 Anwendungsbereich 1).
- BGH, 16.08.2005 - 7 BJs 146/85
Unanfechtbarkeit von Entscheidungen des Ermittlungsrichters beim BGH zur …
7 BJs 146/85-3 StB 14/05.